Titel: Zucker und Süßungsmittel
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Cola und Limo, Hustensaft, Fertiggerichte: In diesen Produkten steckt meistens entweder eine Menge Zucker oder das Süßungsmittel Aspartam – oder beides. Man denkt sich, es sei gut Zucker zu reduzieren und auf alternative Süßungsmittel zurückzugreifen. Jedoch gilt Aspartam schon lange als umstritten. Die WHO, die Weltgesundheitsorganisation, welche wir v.a. von Corona kennen, und deren Prüfungsinstanz, die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), stufen Aspartam nun als „möglicherweise krebserregend ein“. Doch was bedeutet das für uns Konsumenten? Und wie kommt die WHO bzw. IARC zu ihrer Einschätzung?

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Einschätzung durch die IARC

Wie schätzt die IARC Aspartam ein? Welche Kriterien gelten bei der Bestimmung, dass eine Substanz ungefährlich, krebserregend ist oder es nur sein könnte? Die IARC untersucht Lebensmittel und Co. auf deren Karzinogenität, d.h. ob diese eine krebserregende Wirkung aufzeigen. Allerdings steckt hinter dieser Karzinogenität eine Einschätzung, welche auf Vorschlägen beruht, die z.B. vom Gesundheitsministerium oder anderen Regierungsinstitutionen, Forschenden oder der Öffentlichkeit stammen. Auf diese Vorschläge hin werden Studien durchgeführt bzw. vorhandene Forschung durch unabhängige Wissenschaftler:innen nochmals untersucht. Dabei sucht man Hinweise auf die mögliche krebserregende Wirkung. Unterschiedliche Arten von Studien werden durchgenommen. Beobachtungen, Versuche an Tieren und in Laboren sowie Wirkungsweisen durch Einatmung oder Hautkontakt. Nun ist Aspartam unter die Lupe genommen worden.

Einstufung von Aspartam

Das Süßungsmittel Aspartam gilt als „möglicherweise krebserregend“, welches der Einstufung auf Niveau 2B entspricht. Die anderen Einstufungen sind  (1) krebserregend, (2A) wahrscheinlich krebserregend, (2B) möglicherweise krebserregend und (3) nicht klassifizierbar. Das heißt, ein Stoff aus Kategorie 1 ist als krebserregend für den Menschen bewiesen. Unter 2A und B sind Hinweise auf Krebserregung mit unterschiedlichen Graden angegeben. Wahrscheinlich unter 2A ist stärker als Möglicherweise unter 2B. Nun ist Aspartam als 2B eingestuft worden, was bedeutet: Es gibt keine Beweise, ob die Zuckeralternative krebserregend ist, es sind lediglich Hinweise aus Studien vorhanden. Nun gibt es ein Manko bei der Einschätzung der IARC: Die Dosis wurde nicht in die Untersuchungen miteinbezogen.

Titel: Krebs
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Die Dosis macht das Gift

Es ist also unklar, ab welcher Menge von Aspartam eine mögliche Krebserregung entstehen kann. Die WHO schätzt, dass ein täglicher Konsum bis 40mg pro kg Körpergewicht unbedenklich ist. Beispiel: Bei einem Gewicht von 70kg kann man 2,8 Gramm Aspartam zu sich nehmen, ohne Angst haben zu müssen. Umgerechnet wären dies 37 Liter Limonade mit Aspartam, damit man diese Grenzwert überschreitet.

Fazit: Man kann bei normalen Portionen das Süßungsmittel recht unbedenklich zu sich nehmen.

Apropos Gesundheit: In diesem weiteren Beitrag geht es um Blutanalysen und wie man sich ganz einfach von zuhause aus auf unterschiedliche Krankheiten testen kann.

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