Umtausch-Irrtümer

Titel: Umtausch-Irrtümer
Quelle: via unsplash.com

Rund um die Weihnachtszeit locken unzählige Sonderangebote Verbraucher in die Filialen – doch welche Rechte haben Verbraucher, wenn sich das frisch geschossene Schnäppchen als Ramsch herausstellt, oder die Liebsten mit dem Weihnachtsgeschenk so gar nicht zufrieden sind? Während viele Kunden das Gespräch mit den Händlern scheuen, sind andere wiederum der Überzeugung, dass Verkäufer verpflichtet sind, Produkte zurückzunehmen. Doch stimmt das überhaupt? Unter welchen Umständen sind Händler tatsächlich verpflichtet, Waren umzutauschen oder ihren Wert zu erstatten? Tim Seithe, CEO und Gründer vom digitalen Kassensystem Tillhub, klärt über die sieben größten Mythen in Sachen Rückgaberecht auf und zeigt, welche Unterschiede es im Einzel- und Onlinehandel zu beachten gilt.

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Irrtum 1: Händler müssen Waren zurücknehmen

Viele Kunden sehen es als selbstverständlich an, dass sie gekaufte Ware auch wieder problemlos zum Händler zurückbringen können. Dies ist jedoch ein Irrglaube, denn es herrscht in Deutschland keine Rücknahmepflicht. Einzig und allein aus Gründen der Kulanz und Kundenfreundlichkeit können Händler Waren zurücknehmen, umtauschen oder den Einkaufswert auszahlen. Gesetzlich vorgeschrieben ist jedoch, dass Waren wie frische Lebensmittel, Blumen, Maßanfertigungen, Kosmetika, Schmuck und entsiegelte CDs oder DVDs, unter anderem aus hygienischen Gründen, vom Umtausch ausgeschlossen sind. Ebenso ist Ware, die starke Gebrauchsspuren aufweist – wenn diese zu keinerlei Mängeln und Defekten geführt haben – nicht umtauschbar. Um Missverständnissen vorzubeugen, können Händler dies Im stationären Handel nochmal ausdrücklich in ihre AGBs aufnehmen und diese sichtbar für Kunden platzieren. Zusätzlich können Kunden nochmal mündlich bei jedem Kauf auf ihre Rechte zwecks Rückgabe aufmerksam gemacht werden. Andersherum sollten die Käufer bei jedem zweifelhaften Einkauf nochmal genau an der Kasse oder beim Storepersonal nachfragen, unter welchen Umständen die Ware umgetauscht werden kann.

Doch wie sieht es im Onlinehandel aus? Hier gilt ebenfalls, dass Artikel wie Lebensmittel, Kosmetika oder Datenträger von der Rückgabe ausgeschlossen beziehungsweise stark von der Kulanz des Onlineshops abhängig sind. Hier wird jedoch ein sogenannter „Fernabsatzvertrag“ geschlossen, von dem Kunden zurücktreten können. Onlineshops profitieren mitunter jedoch davon, Artikel wieder zurückzunehmen, da Kunden eher dazu bereit sind positive Bewertungen abzugeben. Käufer sind online also gut damit beraten, sich vorher ausführlich Informationen über Onlineshops einzuholen, andere Kundenrezensionen zu lesen.

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