Seit Jahren verändert sich unser Konsumverhalten in Richtung Online-Kauf – nicht zuletzt wurde dies durch Corona nochmals verstärkt. Auch die Anschaffung eines Autos läuft mittlerweile großteils über das Internet ab – sei es die Recherche zu Fahrzeugmodellen, Preisen oder die konkrete Suche nach einem Verkäufer. Dies zeigt sich besonders beim Gebrauchtwagenkauf über Private. Der Digital-Versicherer nexible informiert darüber, worauf man ein Auge haben sollte, wenn man einen Gebraucht-PKW online erwirbt. Zusätzlich gibt Anwalt Dr. Jens-Peter Voß von der Rechtsberatungsplattform AnwaltOnline Tipps, wie sich Käufer, die ihr Auto von Privatpersonen beziehen, rechtlich absichern können.
Während die meisten in etlichen Lebensbereichen selbstverständlich alles online erledigen, gibt es Nischen, in denen die Digitalisierung noch nicht bei allen angekommen ist, beziehungsweise noch Unsicherheit herrscht. Doch auch diese Bereiche sind im Umbruch. Als gutes Beispiel geht hier die digitale Kfz-Versicherung nexible voran. Unkompliziert und sicher lassen sich bei dem InsurTech online Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko-Versicherungen abschließen. Wer sich im Internet auf die Suche nach einem Auto macht, hat es hingegen schon etwas schwerer, seriöse Angebote zu finden – vor allem wenn es um Gebrauchtwagen von privaten Verkäufern geht. Die wichtigsten Punkte, wie Autofahrer hierbei am besten vorgehen können, zeigen nexible und AnwaltOnline auf.
Angebote überprüfen und vergleichen
Nachdem die Entscheidung gefallen ist, ob es ein Neuwagen oder ein gebrauchtes Fahrzeug von einem Händler oder Privaten sein soll, gilt es ein bestimmtes Modell ins Auge zu fassen. „Nur wenn man sein Wunschauto bestimmt hat, kann man auf sinnvolle Art Preis und Fahrzeugzustand bei diversen Anbietern auf verschiedenen Plattformen vergleichen“, empfiehlt Jonas Boltz, Geschäftsführer von nexible. Der nächste Schritt ist, die Seriosität des jeweiligen Portals anhand von Erfahrungsberichten zu prüfen, vor allem dann, wenn einem die Quelle nicht bekannt vorkommt.
Unbedingt vor Ort besichtigen
Wer ein passendes Auto entdeckt hat, sollte nur dann einem Angebot zusagen, wenn das Fahrzeug persönlich in Augenschein genommen werden konnte. „Bei einem Besichtigungstermin ist es ratsam, eine zweite Person mitzunehmen, um keine Schäden zu übersehen“, so Boltz, „denn vier Augen sehen immer mehr als zwei.“ Dr. Jens-Peter Voß von der Plattform AnwaltOnline rät zur Vorsicht bei privaten Verkäufern: „In der Regel wird das Fahrzeug wie gesehen gekauft. Kommt es zu Schwierigkeiten, ist der Käufer zumeist auf sich gestellt.“ Nur bei nachträglichen Beanstandungen, die über den normalen Verschleiß hinausgehen und das Auto nicht mehr fahrtauglich und verkehrssicher erscheinen lassen, muss der Verkäufer nachbessern oder einen Rücktritt vom Kaufvertrag bzw. eine Preisminderung akzeptieren. Es ist auch möglich, das Fahrzeug vor dem Kauf in einer Fachwerkstatt durchchecken zu lassen. „Wenn der Verkäufer sich darauf nicht einlassen will, sollte dies ein Warnsignal sein“, betont Voß. Er empfiehlt Interessenten, stets auf eine Probefahrt zu bestehen, um nicht zuletzt die Fahreigenschaften zu testen.
Vertragliche Details beachten
Nach genauer Prüfung an Ort und Stelle können individuelle Vereinbarungen leicht in den Vertrag aufgenommen werden. Dabei ist es sinnvoll, auf die Haftung für Mängel und auf eine möglichst detaillierte Beschreibung des Fahrzeugs zu achten, und bestenfalls den Haftungsausschluss im Vertrag zu streichen. „Andernfalls kann der Käufer sich in der Regel nur etwa bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei einer behaupteten Mangelfreiheit oder Beschaffenheitsgarantie an den Verkäufer halten“, begründet Voß. Für Abnehmer von privaten Verkäufern ist es durchaus vorteilhaft ein vorgedrucktes Formular, welches online leicht erhältlich ist, für den Vertragsabschluss heranzuziehen, da dieses im Normalfall die üblichen Klauseln zur Gewährleistung enthält. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann den Kaufvertrag auch unter www.AnwaltOnline.com vorab schnell und preiswert prüfen lassen.
Bezahlen und versichern
Als sichere Zahlungsmethoden empfiehlt Voß eine Überweisung auf das Konto des Verkäufers oder die Zahlung gegen Quittung. Alternativ bietet sich auch eine Zahlung an einen Treuhänder an. Dabei wird das Geld erst nach einer bestimmten Zeit an den Verkäufer freigegeben. Boltz fügt hinzu: „Oft gibt es Treuhandservices auch auf den Plattformen, über die Autos online verkauft werden.“ Wenn alles unter Dach und Fach ist und das Fahrzeug einen neuen Eigentümer gefunden hat, fehlt nur noch eine geeignete Versicherung. Je nach Zustand und Alter ist der Versicherungsschutz individuell zu wählen. Als Faustregel rät Boltz folgendes: „Mindestens in den ersten fünf Lebensjahren des Autos ist definitiv eine Vollkasko wichtig. Für die nächsten fünf Jahre ist zumindest eine Teilkasko empfehlenswert. Bei sehr alten Autos kann auch nur eine reine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, Versicherungsschutz für Schäden am eigenen Auto besteht dann aber nicht.“ All diese Optionen können einfach online und ohne komplizierte Klauseln und Fachchinesisch auf www.nexible.de abgeschlossen werden.
Über nexible
Das 2017 gegründete InsurTech nexible mit Sitz in Düsseldorf bietet Deutschlands erste voll-digitale Kfz-Versicherung an und deckt dabei die komplette Produktpalette (Haftpflicht, Teil- und Vollkasko) ab. Seit April 2019 ist nexible auch auf dem österreichischen Markt aktiv. Das Angebot beschränkt sich vorerst auf eine digitale Kfz-Haftpflichtversicherung, die beim führenden Online-Vergleichsportal durchblicker.at abgeschlossen werden kann. nexible hat den Anspruch, „so wenig Versicherung wie möglich“ zu sein und möchte insbesondere digital-affinen Menschen ein einfaches, transparentes und preislich attraktives Angebot machen. nexible ist eine 100-prozentige Tochter der ERGO Digital Ventures AG.
Weitere Informationen unter www.nexible.de