
Titel: Zucker und Süßungsmittel
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Einstufung von Aspartam
Das Süßungsmittel Aspartam gilt als „möglicherweise krebserregend“, welches der Einstufung auf Niveau 2B entspricht. Die anderen Einstufungen sind (1) krebserregend, (2A) wahrscheinlich krebserregend, (2B) möglicherweise krebserregend und (3) nicht klassifizierbar. Das heißt, ein Stoff aus Kategorie 1 ist als krebserregend für den Menschen bewiesen. Unter 2A und B sind Hinweise auf Krebserregung mit unterschiedlichen Graden angegeben. Wahrscheinlich unter 2A ist stärker als Möglicherweise unter 2B. Nun ist Aspartam als 2B eingestuft worden, was bedeutet: Es gibt keine Beweise, ob die Zuckeralternative krebserregend ist, es sind lediglich Hinweise aus Studien vorhanden. Nun gibt es ein Manko bei der Einschätzung der IARC: Die Dosis wurde nicht in die Untersuchungen miteinbezogen.

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Die Dosis macht das Gift
Es ist also unklar, ab welcher Menge von Aspartam eine mögliche Krebserregung entstehen kann. Die WHO schätzt, dass ein täglicher Konsum bis 40mg pro kg Körpergewicht unbedenklich ist. Beispiel: Bei einem Gewicht von 70kg kann man 2,8 Gramm Aspartam zu sich nehmen, ohne Angst haben zu müssen. Umgerechnet wären dies 37 Liter Limonade mit Aspartam, damit man diese Grenzwert überschreitet.
Fazit: Man kann bei normalen Portionen das Süßungsmittel recht unbedenklich zu sich nehmen.
Apropos Gesundheit: In diesem weiteren Beitrag geht es um Blutanalysen und wie man sich ganz einfach von zuhause aus auf unterschiedliche Krankheiten testen kann.